Straftaten gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe h Ziffer iii:

Terrorismus,
Menschenhandel,
sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie,
illegaler Handel mit Drogen oder psychotropen Stoffen,
illegaler Handel mit Waffen, Munition oder Sprengstoffen,
Mord, schwere Körperverletzung,
illegaler Handel mit menschlichen Organen oder menschlichem Gewebe,
illegaler Handel mit nuklearen oder radioaktiven Substanzen,
Entführung, Freiheitsberaubung oder Geiselnahme,
Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen,
Flugzeug- oder Schiffsentführung,
Vergewaltigung,
Umweltkriminalität,
organisierter oder bewaffneter Raub,
Sabotage,
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, die an einer oder mehreren der oben genannten Straftaten beteiligt ist.

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