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Digitale-Dienste-Gesetz

DDG

Das Digitale-Dienste-Gesetz dient der nationalen Umsetzung des Digital Services Act (DSA) der EU und weist verschiedenen Behörden Kompetenzen zu. Es wird die unabhängige Koordinierungsstelle für digitale Dienste bei der Bundesnetzagentur eingerichtet. Diese ist für die Überwachung der Einhaltung des DSA sowie ggf. nötige Sanktionen zuständig. Nutzer*innen sollen einfache Möglichkeiten der Beschwerde erhalten.

Im Bereich der personalisierten Werbung ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit zuständig. Der Schutz Minderjähriger im Digitalen obliegt der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz. Zudem soll das Bundeskriminalamt strafbare Inhalte im Netz verfolgen und diesbezügliche Hinweise entgegennehmen.

Teil 3

Rechtsverletzungen von Nutzern

Teil 4

Vorschriften für Anbieter von audiovisuellen Mediendiensten und für Videosharingplattform-Anbieter

Teil 8

Bußgeldvorschriften

Teil 9

Übergangs- und Schlussvorschriften

§34 – Evaluierung