Auf dieser Seite wird Ihnen das offizielle Saarländische Datenschutzgesetz (SDSG) präsentiert, welches den Schutz personenbezogener Daten regelt. Der Text ist auf dem neuesten Stand und berücksichtigt die Änderungen vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629). Das Landesdatenschutzgesetz Saarland wurde am 16. Mai 2018 aktualisiert, um es an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzupassen. Das SDSG legt vor allem fest, wie Behörden, Gemeinden und Gemeindeverbände des Saarlands sowie andere öffentliche Stellen mit personenbezogenen Daten umgehen sollen.

Inhaltsverzeichnis

Vierter Abschnitt
Durchführungsbestimmungen zu den Artikeln 24 bis 43 der Verordnung (EU) 2016/679 (Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter)

§ 13 Datengeheimnis
§ 14 Datenschutz-Folgenabschätzung
§ 15 Freigabeverfahren und Einsicht in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

Siebter Abschnitt
Durchführungsbestimmungen zu den Artikeln 77 bis 84 der Verordnung (EU) 2016/679 (Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen)

§ 26 Gerichtlicher Rechtsschutz
§ 27 Ordnungswidrigkeiten und Strafvorschrift

Achter Abschnitt
Schlussvorschriften

§ 28 Einschränkung eines Grundrechts