Auf dieser Seite wird Ihnen der aktuelle Gesetzestext des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198, 199) präsentiert, einschließlich der letzten Änderung vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245). Das SächsDSDG wurde primär zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verabschiedet und ersetzte in den meisten Fällen das bis dahin geltende sächsische Datenschutzgesetz (SächsDSG) für Behörden, Gemeinden und Landkreise sowie andere öffentliche Stellen des Freistaates Sachsen. Für Datenverarbeitungen im Geltungsbereich der JI-Richtlinie blieb das SächsDSG noch bis zum 31. Dezember 2020 in Kraft.
§ 1 | Zweck |
§ 2 | Anwendungsbereich |
§ 11 | Verarbeitung von Beschäftigtendaten |
§ 12 | Verarbeitung personenbezogener Daten zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken |
§ 13 | Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume |
§ 22 | Ordnungswidrigkeiten und Strafvorschrift |
§ 23 | Einschränkung eines Grundrechts |
§ 24 | Übergangsregelung |