Dieses Gesetz legt zusätzliche Bestimmungen fest, um die Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zu gewährleisten. Diese Verordnung dient dem Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und regelt den freien Datenverkehr sowie die Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), die im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) L 119 vom 4. Mai 2016, Seite 1, und L 314 vom 22. November 2016, Seite 72, veröffentlicht wurde.